Jährliche Unterweisung
Flurförderzeuge stehen immer im Fokus der Berufsgenossenschaften, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Arbeitnehmer. Nicht ganz ohne Grund, denn die DGUV verzeichnete etwa für das Jahr 2019 über 36.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Flurförderzeugen. Dieser relativ hohen Unfallzahl kann mit einer jährlichen Unterweisung der Mitarbeiter bezüglich Flurförderzeuge entgegengewirkt werden.
Natürlich erhalten neue MitarbeiterInnen bzw. MitarbeiterInnen, die zum ersten Mal ein Flurförderzeug bedienen sollen und einen Staplerschein besitzen, eine interne Unterweisung auf dem Gerät durch den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Nach den Grundsätzen der DGUV Vorschrift 1, § 4, sollte danach jährlich eine weitere Unterweisung erfolgen. Doch die Praxis sieht oft anders aus. Meist fehlen Zeit und Gelegenheit, durch eine wiederholende Unterweisung die Kenntnisse der Mitarbeiter in Bezug auf Flurförderzeuge aufzufrischen. Dabei müssen auch die jährlichen Unterweisungen dokumentiert und gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Gerne führen wir für Sie die jährliche Unterweisung Ihrer MitarbeiterInnen im Umgang mit Flurförderzeugen durch, basierend auf den DGUV Vorschriften 1 und 68, sowie des Grundsatzes 308-001.
Mit der jährlichen Unterweisung bringen wir Ihr Bedienpersonal für Flurförderzeuge auf den neuesten Stand und sorgen für eine Auffrischung bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen. Durch das abschließende Zertifikat, das die Teilnahme der Mitarbeiter an der Unterweisung bestätigt, führen Sie als Unternehmer beständig den Nachweis, Ihrer Pflicht in Bezug auf die Arbeitssicherheit nachzukommen. Rufen Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch an.